Wie frage ich beim Jobcenter nach einem AVGS?
Fragen Sie direkt und konkret: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie ausdrücklich um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB III. Je klarer Sie Ihr Ziel benennen, desto einfacher fällt die Bewilligung.
So gehen Sie am besten vor:
- Vereinbaren Sie aktiv einen Gesprächstermin — persönlich, telefonisch oder über das Online-Postfach.
- Formulieren Sie ein konkretes Ziel: eine neue Stelle finden, sich beruflich neu orientieren oder ein Unternehmen gründen.
- Bringen Sie Argumente mit, warum ein Coaching Sie diesem Ziel näherbringt.
- Nennen Sie am besten schon einen AZAV-zertifizierten Träger wie Finovate Consulting.
Eine Übersicht über alle Möglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zum AVGS.
Was sage ich dem Sachbearbeiter genau?
Sagen Sie klar, welches Ziel Sie haben und dass Sie dafür Unterstützung durch ein Coaching benötigen. Sachbearbeiter bewilligen einen AVGS eher, wenn sie erkennen, dass die Maßnahme Ihre Integration in den Arbeitsmarkt fördert.
Bewährte Formulierungen sind zum Beispiel:
- "Ich möchte mich beruflich neu orientieren und brauche dafür ein professionelles Karrierecoaching."
- "Ich plane eine Existenzgründung und benötige Unterstützung beim Businessplan."
- "Ich habe bereits einen Träger gefunden, der AZAV-zertifiziert ist."
Vermeiden Sie vage Aussagen wie "Ich weiß noch nicht genau, was ich will". Wer ein klares Ziel und einen konkreten Plan präsentiert, wirkt überzeugender und erhöht die Chance auf eine schnelle Bewilligung. Für die Gründung passt unser Gründungscoaching, für den Jobeinstieg das Karriere- und Jobcoaching.
Habe ich überhaupt Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich kommen Menschen infrage, die arbeitssuchend gemeldet sind — unabhängig davon, ob sie Bürgergeld, ALG I oder aktuell keine Leistungen beziehen. Einen automatischen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht; die Entscheidung trifft Ihr Sachbearbeiter im Ermessen.
Typischerweise kommen infrage:
- Empfänger von Bürgergeld (früher ALG II) über das Jobcenter
- Empfänger von ALG I über die Agentur für Arbeit
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, zum Beispiel bei auslaufendem Vertrag
- Berufsrückkehrer nach Familien- oder Pflegezeit
- Menschen ohne Leistungsbezug, die arbeitssuchend gemeldet sind
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation passt, klären wir das in einem kostenlosen Erstgespräch.
Was kann ich tun, wenn mein AVGS abgelehnt wird?
Geben Sie nicht sofort auf — eine Ablehnung ist oft kein endgültiges Nein. Bitten Sie um eine Begründung, bereiten Sie bessere Argumente vor und stellen Sie einen neuen Antrag oder legen Sie Widerspruch ein.
Das hilft nach einer Ablehnung:
- Fragen Sie nach dem konkreten Grund der Ablehnung.
- Bereiten Sie ein klares Ziel und einen passenden Träger vor.
- Betonen Sie den Nutzen für Ihre Vermittlung in Arbeit.
- Vereinbaren Sie einen neuen Termin oder legen Sie schriftlich Widerspruch ein.
- Holen Sie sich Unterstützung bei der Argumentation.
Eine Ablehnung erfolgt häufig, weil das Ziel unklar formuliert war oder der Nutzen der Maßnahme nicht deutlich wurde — genau hier setzen wir mit einer klaren Begründung an. Wie ein AVGS grundsätzlich funktioniert, erklären wir ausführlich im Artikel Was ist ein AVGS?.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Ein AVGS ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger beginnen — sonst verfällt der Gutschein.
Wichtig zu wissen:
- Auf dem Gutschein steht ein konkretes Ablaufdatum.
- Sie müssen nur den Beginn innerhalb der Frist sicherstellen, nicht das Ende.
- Kontaktieren Sie den Träger frühzeitig, damit alles rechtzeitig startet.
Kann ich den Coaching-Träger frei wählen?
Ja. Sie dürfen den Träger frei wählen, solange er AZAV-zertifiziert und für die Maßnahme zugelassen ist. Der Sachbearbeiter darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.
Finovate Consulting ist ein AZAV-zertifizierter Träger mit Sitz in Essen (Ruhrgebiet, NRW). Mehr zur Zertifizierung lesen Sie auf unserer Seite AVGS & AZAV.
Kostet mich das AVGS-Coaching etwas?
Nein. Das Coaching ist für Sie komplett kostenlos. Sämtliche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter über den Gutschein.
Es fallen keine versteckten Gebühren an — weder eine Anmeldegebühr noch ein Eigenanteil. Bezahlt wird der Träger direkt über den Gutschein durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, Sie treten dafür nie in Vorleistung. Enthalten sind Einzelgespräche, individuelle Analysen, praktische Übungen und konkrete Unterlagen für Ihren nächsten Schritt. Sie investieren lediglich Ihre Zeit und Ihr Engagement.
Ist das Coaching auch auf Russisch oder Ukrainisch möglich?
Ja. Bei Finovate Consulting beraten und coachen wir auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch. Gerade für Zugewanderte ist ein Coaching in der Muttersprache oft der entscheidende Vorteil.
Wir erklären Fachbegriffe verständlich, helfen beim Ausfüllen von Formularen und übersetzen Behördenschreiben — so gehen keine wichtigen Informationen verloren. Ergänzend empfehlen wir den Artikel Coaching für Ukrainer in Deutschland. Termine sind online und vor Ort in Essen möglich.
Wie starte ich mit Finovate Consulting?
Kontaktieren Sie uns einfach — der erste Schritt ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Danach begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
So läuft es ab:
- Erstgespräch vereinbaren (kostenlos, unverbindlich).
- Gemeinsam Ihr Ziel und die passende Maßnahme festlegen.
- AVGS beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen — mit unserer Hilfe.
- Gutschein bei uns einlösen und Coaching starten.
Auf Wunsch bereiten wir mit Ihnen sogar das Gespräch beim Jobcenter vor, damit Sie sicher und überzeugend auftreten. Nehmen Sie über unsere Seite Kontakt auf — wir freuen uns auf Sie.

